Am 25. Mai 2018 hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst. Im BDSG sind nur noch spezielle deutsche Regelungen zum Datenschutz festgelegt. Die neue DSGVO hat auch Auswirkungen auf unseren Ortsbürgerverein (OBV), weil insbesondere Daten der Mitglieder personenbezogen verarbeitet werden. Nach § 13 und 14 DSGVO ist der OBV verpflichtet, alle Vereinsmitglieder über die erhobenen Daten zu informieren. Dies geschieht mit der Bekanntgabe der für den OBV geltenden Datenschutzordnung, die dem aktuellen Grünen Blatt als Anlage beigefügt ist.
Solltet Ihr Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutzordnung haben, so wendet Euch bitte an Egon Harms.